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Der Berufungsprozess an der THU

Was Sie über eine Berufung wissen sollten

​​​​​​Sie möchten sich auf eine Professur an der THU bewerben? Das freut uns! 

Gerne erklären wir Ihnen, wie der Berufungsprozess bei uns abläuft und welche Faktoren bei der Entscheidung für eine Berufung eine wichtige Rolle spielen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Berufungsverfahren und erklären, was dieses im Vergleich zu einem klassischen Einstellungsverfahren so besonders macht.

Interessiert? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Stel​lenangebote​​​

Für Sie war das Richtige noch nicht dabei? Dann abonnieren Sie gerne unseren Stellen-Newsletter

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an der THU!


Für weitere Fragen steht Ihnen die Leitung der Personalabteilung unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

​Sandra Wittlinger
Tel.: +49 731 96537-693
E-Mail: Sandra.Wittlinger@thu.de


Ihre Bewerbung

Sie sind fachlich kompetent und möchten sich aktiv in Lehre, Forschung und Transfer einbringen? 

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen:

  • ​Anschreiben
  • Lebenslauf (mit Angaben zu Beschäftigungsdauer, Arbeitgeber, Tätigkeitsumfang, Kurzbeschreibung der Haupttätigkeiten) 
  • Zeugnis und Urkunde Ihres Diplom-, Bachelor- und Masterabschlusses (bei Hochschulabschlüssen aus dem Ausland fügen Sie bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZA​B​) bei.) 
  • Promotionsurkunde
  • Arbeitszeugnisse und Zertifikate
  • Nachweise zu bisherigen Lehrtätigkeiten 
  • Veröffentlichungs- und Projektliste (Publikationen, Patente, Konferenzen)​

Achten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, dass Sie Ihre akademischen Leistungen und Erfahrungen in Bezug auf die Anforderungen der Stelle darstellen. 
​In der Stellenausschreibung geben wir an, ob weitere Unterlagen (ggf. Forschungs- und Lehrkonzept für zukünftige Tätigkeit) einzureichen sind und beschreiben, welche Anforderungen wir an Sie als Kandidat*in haben. Sie erhalten zudem erste Informationen über die jeweilige Fakultät und das Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle. 

Rechtliche Voraussetzungen

Wenn Sie Professor*in werden wollen, ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (§ 47 Abs.1 LHG) festgelegt und somit für alle Hochschulen des Landes verbindlich.

  • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, die in der Regel laut LHG durch eine erfolgreiche Promotion oder durch eine besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit nachgewiesen wird.
  • Darüber hinaus werden besondere Leistungen in der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit erwartet, von denen in der Regel drei Jahre außerhalb einer Hochschule erbracht wurden.
  • Ihre pädagogisch-didaktische Eignung sollten Sie durch praktische Erfahrungen in der Lehre oder durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik nachweisen. Oftmals engagieren sich Bewerber*innen vor einer Berufung als Lehrbeauftragte an Hochschulen und Universitäten.

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt werden Sie bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu Beamt*innen auf Probe ernannt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gilt dies entsprechend. Nach Feststellung der Bewährung und bei Fortbestehen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt nach drei Jahren die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ohne dass ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden muss.​​

Was ist ein Berufungsverfahren?

Das Berufungsverfahren folgt einem festgelegten Ablauf, bei dem die Berufungskommission (BK) eine zentrale Rolle spielt. Auf Basis der gesetzlichen Regelungen (vgl. § 48 Abs. 3 LHG) besteht sie aus Professor*innen, externen Unternehmensvertreter*innen aus der Region, einer Studierendenvertretung und dem/der Gleichstellungsbeauftragten. 

Das Verfahren ist insgesamt ein komplexer Prozess, der mehrere Gremien der Hochschule einbezieht und an rechtliche Regelungen und Qualitätsstandards gebunden ist. Es unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Bewerbungsverfahren in einem Unternehmen, das in der Regel kürzer ist. 

Unser Ziel ist es, das„Perfect Match“ für die jeweilige Fakultät und unsere Hochschule zu finden. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie gerne und motiviert an der THU arbeiten, in der Regel über Jahrzehnte. Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilung vergehen daher in der Regel mehrere Monate.

Auch wenn der Berufungsprozess für Bewerber*innen lang erscheinen mag: Es lohnt sich, sich darauf einzulassen und das Berufsziel Professur anzustreben. Für unsere Professor*innen ist ihre Arbeit oft nicht nur ein Job, sondern eben eine „Berufung“ zu einer Tätigkeit mit viel Freiraum und zahlreichen Entfaltungsmöglichkeiten. 

Mehr dazu finden Sie hier: 7 Gründe für eine Professur an der THU.

Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?

Unsere Einladung

Die Berufungskommission achtet bei der Auswahl der Bewerber*innen auf eine Reihe von Kriterien, wie z.B. akademische Leistungen, Lehrqualität, Passung zum Studiengang und Forschungspotential. Grundsätzlich geht es um Ihre fachliche und persönliche Eignung. Anhand der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Vorauswahl durch die Berufungskommission, woraufhin zunächst diejenigen Bewerber*innen eingeladen werden, die grundsätzlich für die ausgeschriebene Professur geeignet sind.

Sie haben eine Einladung erhalten? 

Dann freuen wir uns darauf, Sie näher kennenzulernen. Wir interessieren uns für​​ Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen und möchten im Rahmen einer Lehrprobe und eines anschließenden Vorstellungsgesprächs herausfinden, ob Sie in die jeweilige Fakultät und zu unserer Hochschule passen. Sie haben die Möglichkeit, unsere Hochschule näher kennenzulernen und sich mit den Mitgliedern der Berufungskommission auszutauschen.

Erster Termin​

Bei einem ersten Termin erwarten Sie zwei Lehproben sowie ein anschließendes Vorstellungsgespräch. ​In der Regel halten Sie zuerst auf Deutsch eine 20-minütige Probevorlesung zu einem vorgegebenen Thema. Das Thema sowie die Zielgruppe dieser Lehrprobe wird Ihnen vorab im Einladungsschreiben mitgeteilt. Bei der zweiten Lehrprobe ist ein 20-minütiger Fachvortrag in englischer Sprache zu halten. Die Berufungskommission legt einen Themenbereich fest, wobei das genaue Thema von Ihnen frei wählbar ist. Im Anschluss an die Lehrproben erfolgt in der Regel jeweils eine 10-minütige Diskussion. Die Lehrproben erleichtern es der Berufungskommission Ihre didaktischen und fachlichen Fähigkeiten einschätzen zu können. 

In einem anschließenden Gespräch mit der Berufungskommission können Sie einander besser kennenlernen und Ihre Fragen loswerden. Die Vorträge finden bei uns hochschulöffentlich statt, was bedeutet, dass neben den Mitgliedern der Berufungskommission auch Studierende, Mitarbeitende oder Kolleg*innen aus allen Fakultäten teilnehmen können.

Zweiter Termin

Ist sich die Berufungskommission nach dem ersten Termin einig, dass Sie für die Professur geeignet sind, werden Sie zeitnah zu einem zweiten Termin eingeladen. Bei einem Rundgang durch die Hochschule lernen Sie unsere Ausstattung u. a. in den Laboren kennen und haben die Möglichkeit, sich mit Mitgliedern des Rektorats auszutauschen und offene Fragen zu klären. 

Sie lernen auch Ihre zukünftigen Kolleg*innen kennen und können sich so vor Ort ein noch besseres Bild vom Arbeitsplatz als Professor*in an der THU machen. Wichtig sind uns eine gute Zusammenarbeit in den Teams und ein Arbeitsumfeld, in dem Sie gerne arbeiten und Ihre Vorstellungen von Lehre und Forschung so weit wie möglich verwirklichen können.

Berufungsliste und Ruferteilung

Nach diesem zweiten Termin entscheidet die Berufungskommission, welche Bewerber*innen am besten geeignet sind. Es wird daraufhin eine Berufungsliste mit mehreren geeigneten Kandidat*innen erstellt, die in den Gremien der Hochschule behandelt wird, bevor ein Ruf erteilt werden kann. 
Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilung vergehen in der Regel mehrere Monate.

Informationen zur W2-Besoldung finden Sie hier: Gehalt als Professor*in

Quicklinks