Sie interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+-Förderung? Auf unseren Intranet-Seiten finden Sie alle Details und benötigten Informationen:
Über ERASMUS+
ERASMUS+ ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 35 Jahren u.a. die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden in Europa. ERASMUS steht für EuRopean community Action Scheme for the Mobility of University Students.
Am 1.1.2021 ist eine neue 7-jährige Programmgeneration von ERASMUS+ gestartet. Bis 2027 steht dem ERASMUS+-Programm ein Gesamtbudget von ca. 26. Mrd. Euro zur Verfügung - dies ist deutlich mehr als in der vorangegangenen Programmgeneration. Die neue ERASMUS+-Programmgeneration stellt dabei folgende Themen in den Fokus:
- Inklusion & Diversität
- Digitalisierung
- Umweltschutz & Nachhaltigkeit
- Internationale Dimension
ERASMUS+ fördert Studienaufenthalte und Auslandspraktika in insgesamt 33 ERASMUS+-Programmländer:
Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten sind dies Island, Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Großbritannien ist seit dem Brexit kein Programmland mehr.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den Programmländern von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramm ERASMUS+ werden folgende Mobilitätsprogramme in jeder Studienphase gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Dozentenmobilität (STA)
- Personalmobilität (STT)
Der DAAD stellt unter folgenden Links Erklärvideos zu den verschiedenen Mobilitätsformaten zur Verfügung:
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
1. Auslandsstudium für Studierende (SMS)
Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem Programmland im europäischen Ausland zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen Sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von den dortigen Lehr- und Lernmethoden.
- mit ERASMUS+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren
- je Studienphase können Aufenthalte von min. 2 bis max. 12 Monaten gefördert werden
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mail für je 6 Monate)
- die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS+-Programm sind in der ERASMUS+-Studentencharta geregelt.
Vorteile
- ziellandabhängige finanzielle Mobilitätszuschüsse für Ihren Studienaufenthalt im Ausland
- Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- bei Bedarf ein durch ERASMUS+ geförderter Online-Sprachkurs im Rahmen des Online Language Support
- bei Bedarf Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
- akademische Anerkennung von Studienleistungen (muss im Vorfeld mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden geklärt werden)
Voraussetzungen
- Sie sind voll an der THU immatrikuliert und haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
- Sie haben Ihr zweites Studiensemester bereits abgeschlossen
- die von Ihnen ausgewählte Partnerhochschule hat mit der THU eine ERASMUS+-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
- Heimat- und Partnerhochschule besitzen eine gültige ERASMUS+-Universitätscharta (ECHE)
- die fachlichen Bewerbungsvoraussetzungen Ihrer Fakultät müssen erfüllt sein
- die fremdsprachlichen Voraussetzungen der Partnerhochschule müssen erfüllt sein
Auswahlkriterien
- fachliche Voraussetzungen
- ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache
- Motivation: frühzeitiges Interesse, Form der Bewerbung, Eindruck im Gespräch, Zuverlässigkeit
- formale Voraussetzungen wie vollständige Bewerbungsunterlagen, fristgerechte Einreichung, usw.
- falls fachliche, sprachliche oder formale Voraussetzungen fehlen, wird die Bewerbung abgelehnt.
Monatliche Förderraten
Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und orientieren sich an den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Für das Projekt 2022 gelten europaweit folgende Förderhöhen für die drei Ländergruppen:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Eur.): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Eur.): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 Eur.): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Inklusion und Diversität sind ein wichtiger Bestandteil der neuen ERASMUS+-Programmgeneration. Es besteht daher die Möglichkeit, eine finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen, erwerbstätige Studierende) über Aufstockungsbeträge (Top-Ups) und oder ggf. Realkostenförderung zu beantragen.
2. Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in Unternehmen oder Organisationen im europäischen und außereuropäischen Ausland. Für die ERASMUS+ Förderung für Aufenthalte außerhalb der EU/Erasmus-Programmländer steht KOOR - Erasmus Services BW allerdings nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem "First-Come-First Serve-Prinzip". Während des Praktikums können die teilnehmenden Studierenden Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und darüber hinaus Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erwerben und vertiefen.
Gefördert werden Pflichtpraktika, freiwillige Praktika, Graduiertenpraktika oder auch der praktische Teil einer Abschlussarbeit mit einer jeweiligen Dauer von 2 bis 12 Monaten.
Vorteile:
- gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je eine Kontaktperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- bei Bedarf Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
Voraussetzungen:
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
ERASMUS+-Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-ERASMUS Services BW an der HKA Karlsruhe gefördert. Die Höhe der ERASMUS+-Förderung wird von der KOOR für die jeweiligen Projektjahre festgelegt und können auf der Website der KOOR - Erasmus Services BW eingesehen bzw. angefragt werden.
Die Bewerbungen für das ERASMUS+-Auslandspraktikum erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle KOOR-ERASMUS Services BW. Der Bewerbungstermin ist spätestens 1 Monat (31 Tage) vor Praktikumsbeginn.
3. Dozentenmobilität (STA)
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das dortige Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Vorteile
- ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandaufenthalt
- Erstattung von Fahrtkosten gemäß EU Distance Calculator
förderfähiger Personenkreis
- Professoren/Professorinnen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktorierende, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Dauer der Förderung
- Lehraufenthalte von min. 2 Tage bis max. 60 Tage
- Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus, wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet
- wird die Lehrtätigkeit mit einer Fort- und Weiterbildung kombiniert, so reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche
- für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderrate für ERASMUS+-Mobilitäten zu Lehrzwecken oder Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:
- Gruppe 1 (Tagessatz 180 €): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (Tagessatz 160 €): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
- Gruppe 3 (Tagessatz 140 €): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Die Teilnehmenden erhalten eine Fahrkostenpauschale gemäß den Förderraten des DAAD.
4. Personalmobilität (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen möglich.
Vorteile
- ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandaufenthalt
Erstattung von Fahrtkosten gemäß EU Distance Calculator
förderfähiger Personenkreis
- Hochschulpersonal aus allen Bereichen
förderfähige Aktivitätsformate
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Dauer der Förderung
- Aufenthalte von min. 2 bis max. 60 Tage
Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderrate für ERASMUS+-Mobiliäten zu Lehrzwecken oder Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:
- Gruppe 1 (Tagessatz 180 €): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (Tagessatz 160 €): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
- Gruppe 3 (Tagessatz 140 €): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Die Teilnehmenden erhalten eine Fahrkostenpauschale gemäß den Förderraten des DAAD.
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Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Informationen und Beratung zu den ERASMUS+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228 882-8877
Fax: +49 (0)228 882 555
Email: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de