Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang SYM ist ein überdurchschnittlich guter
Abschluss eines technikorientierten Hochschulstudiums mit mindestens
dreijähriger Regelstudienzeit und einem Studienaufwand entsprechend
mindestens 180 ECTS-Kreditpunkten an einer deutschen Hochschule oder an
einer vergleichbaren ausländischen Hochschule.
Darüber
hinaus sollten Sie fundierte Fachkenntnisse und Kompetenzen, die den
Schnittmengen der Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Fahrzeugtechnik
an der Technischen Hochschule Ulm gleichkommen, mitbringen. Weitere Voraussetzungen
sind gute deutsche und englische Sprachkenntnisse sowie die erfolgreiche
Teilnahme an einem Auswahlgespräch, in dem Sie mindestens die Note 4,0
erreichen müssen.
Wenn
Sie die oben geforderten Fachkenntnisse und Kompetenzen nicht bereits
vor Studienbeginn im Masterstudiengang vollständig nachweisen können,
jedoch aufgrund der Güte des ersten Hochschulabschlusses und des
Ergebnisses des Auswahlgesprächs ein erfolgreiches Absolvieren des
Studiengangs erwartet werden kann, können Sie eine Zulassung mit der
Auflage erhalten, die fehlenden Kenntnisse längstens innerhalb eines
Semesters zu erwerben.
Bewerbungsfrist
Der
Masterstudiengang SYM wird sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester
angeboten. Ihre Bewerbung müssen Sie bis zum 1. Juni für das
Wintersemester und zum 1. Dezember für das Sommersemester eingereicht
haben. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, selbst wenn Sie die Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Ihr Antrag kann nur dann bearbeitet werde, wenn alle Unterlagen
vollständig und fristgerecht
eingegangen sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben, damit eventuelle
Unstimmigkeiten rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden
können.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsprozess
Nach
Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Die
Vergabe der Studienplätze wird anschließend durch ein
Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt, bei dem die geeigneten
Studienbewerberinnen und -bewerber an einem Auswahlgespräch teilnehmen
müssen. Das Gespräch wird in der Regel in den ersten drei Wochen nach
Antragsschluss an der Technischen Hochschule Ulm durchgeführt. Werden
Sie zu einem Gespräch ausgewählt, erhalten Sie rechtzeitig eine
schriftliche Einladung, in der Ihnen die genauen Termine sowie der Ort
des Auswahlgesprächs mitgeteilt werden.
Nach
Abschluss des Gesprächs werden Sie je nach Befähigung und
Aufgeschlossenheit für den Masterstudiengang auf einer Skala von 1,0 bis
5,0 bewertet. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie
mindestens die Note 4,0 erreichen.
Bleiben
Studienplätze unbesetzt, so ist eine nachträgliche Berücksichtigung von
denjenigen Bewerbern mit ausreichender Qualifizierung möglich, die
zunächst nicht zum Auswahlgespräch zugelassen wurden.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Ulm zugelassen werden,
erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen
Informationen zur Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen
aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen
Immatrikulationszeitraum.
Um
sich an der Technischen Hochschule Ulm einzuschreiben, müssen Sie uns die im
Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der Überweisung
des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages zusenden.
Die Immatrikulation wird Ihnen dann mit einem Schreiben bestätigt.
FAQ
Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Alle Antworten finden Sie in den FAQ zur Online-Bewerbung.