Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang IS ist ein Hochschulabschluss in einem informatikbezogenen
Bachelor-Studiengang. Mindestens 60 ECTS müssen dem Erwerb von Kompetenz
aus der Kategorie Informatik zuzuordnen sein. Eine weitere
Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
Auswahlgespräch, in dem mindestens die Note ausreichend (4,0) erreicht
werden muss. Da die Vorlesungssprache Englisch ist, werden zusätzlich
sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Wenn
Sie die oben geforderten Fachkenntnisse und Kompetenzen nicht bereits
vor Studienbeginn im Masterstudiengang vollständig nachweisen können,
jedoch aufgrund der Güte des ersten Hochschulabschlusses und des
Ergebnisses des Auswahlgesprächs ein erfolgreiches Absolvieren des
Studiengangs erwartet werden kann, können Sie eine Zulassung mit der
Auflage erhalten, die fehlenden Kenntnisse innerhalb eines Semesters zu
erwerben.
Bewerbungsfrist
Der
Studiengang IS wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
angeboten. Ihre Bewerbung müssen Sie bis zum 1. Juni für das
Wintersemester und zum 1. Dezember für das Sommersemester eingereicht
haben. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, was
bedeutet, dass verspätet eingegangene Bewerbungen nicht mehr
berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die Fristversäumnis nicht
selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei der Posteingang an
der Hochschule und nicht der Poststempel. Da Ihr Antrag nur bearbeitet
werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig und fristgerecht
eingegangen sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben, damit eventuelle
Unstimmigkeiten rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden
können.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlich beglaubigtes Zeugnis des Hochschulabschlusses
- Wenn der Abschluss, der Sie zum Masterstudium berechtigt, zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt: Bescheinigung zur Bewerbung um einen Masterstudienplatz und einen aktuellen Notenspiegel
- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf, der datiert und von Ihnen unterschrieben ist
- Ein Motivationsschreiben, das ein bis zwei DIN A4 Seiten umfasst
- Ggf. Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Einen
an Sie adressierten und ausreichend frankierten DIN C4-Umschlag
(Schulheftgröße), wenn wir Ihre Bewerbungsunterlagen an Sie
zurückschicken sollen, falls Sie keinen Studienplatz erhalten
- Ausländische Studierende: Bescheinigung des Studienkolleg Konstanz/Center for International Students und der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (DSH-2 oder 3/TestDaF 4)
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte keine Originaldokumente bei.
Zulassungsprozess
Nach
Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Die
Vergabe der Studienplätze wird anschließend durch ein
Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt, bei dem die geeigneten
Studienbewerberinnen und -bewerber an einem Auswahlgespräch teilnehmen
müssen. Das Gespräch wird in der Regel in den ersten drei Wochen nach
Antragsschluss an der Technischen Hochschule Ulm durchgeführt. Werden
Sie zu einem Gespräch ausgewählt, erhalten Sie rechtzeitig eine
schriftliche Einladung, in der Ihnen die genauen Termine sowie der Ort
des Auswahlgesprächs mitgeteilt werden.
Nach
Abschluss des Gesprächs werden Sie je nach Befähigung und
Aufgeschlossenheit für den Masterstudiengang auf einer Skala von 1,0 bis
5,0 bewertet. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie
mindestens die Note 4,0 erreichen.
Die
Zulassungsbescheide werden voraussichtlich in der ersten Februarwoche
für das Sommersemester und in der ersten Augustwoche für das
Wintersemester per Post verschickt. Die Ablehnungsbescheide folgen in
der Regel ein bis zwei Wochen darauf. Bleiben Studienplätze unbesetzt,
ist eine nachträgliche Berücksichtigung für die Bewerber möglich, die an
den Auswahlgesprächen teilgenommen haben.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Ulm zugelassen werden,
erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen
Informationen zur Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen
aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen
Immatrikulationszeitraum.
Um sich an der
Technischen Hochschule Ulm einzuschreiben, müssen Sie uns die im
Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der Überweisung
des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages zusenden.
Die Immatrikulation wird Ihnen dann mit einem Schreiben bestätigt.
FAQ
Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Alle Antworten finden Sie in den FAQ zur Online-Bewerbung.