Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang EE ist der überdurchschnittlich gute
Abschluss eines technikorientierten Hochschulstudiums mit mindestens
dreijähriger Regelstudienzeit und einem Studienaufwand entsprechend
mindestens 180 ECTS-Kreditpunkten an einer deutschen Hochschule oder an
einer vergleichbaren ausländischen Hochschule. Darüber hinaus sollten
Sie fundierte Fachkenntnisse und Kompetenzen, die denen der
Bachelorstudiengänge der Fakultäten Elektrotechnik und
Informationstechnik, Maschinenbau und Fahrzeugtechnik, Mechatronik und
Medizintechnik oder des Studiengangs Energiesysteme an der Technischen Hochschule
Ulm gleichkommen, mitbringen. Weitere Voraussetzungen sind gute deutsche
und englische Sprachkenntnisse sowie die erfolgreiche Teilnahme an
einem Auswahlgespräch, in dem mindestens die Note ausreichend (4,0)
erreicht werden muss.
Wenn
Sie die oben geforderten Fachkenntnisse und Kompetenzen nicht bereits
vor Studienbeginn im Masterstudiengang vollständig nachweisen können,
jedoch aufgrund der Güte des ersten Hochschulabschlusses und des
Ergebnisses des Auswahlgesprächs ein erfolgreiches Absolvieren des
Studiengangs erwartet werden kann, können Sie eine Zulassung mit der
Auflage erhalten, die fehlenden Kenntnisse innerhalb eines Semesters zu
erwerben.
Bewerbungsfrist
Hinweis: Fristverlängerung für das Sommersemester 2025 - Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.
Der
Studiengang EE wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
angeboten. Ihre Bewerbung müssen Sie bis zum 1. Juni für das
Wintersemester und zum 1. Dezember für das Sommersemester eingereicht
haben. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, selbst wenn Sie die Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Ihr Antrag kann nur dann bearbeitet werde, wenn alle Unterlagen
vollständig und fristgerecht
eingegangen sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben, damit eventuelle
Unstimmigkeiten rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden
können.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsprozess
Nach
Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Die
Vergabe der Studienplätze wird anschließend durch ein
Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt, bei dem die geeigneten
Studienbewerberinnen und -bewerber an einem Auswahlgespräch teilnehmen
müssen. Das Gespräch wird in der Regel in den ersten drei Wochen nach
Antragsschluss an der Technischen Hochschule Ulm durchgeführt. Werden
Sie zu einem Gespräch ausgewählt, erhalten Sie rechtzeitig eine
schriftliche Einladung, in der Ihnen die genauen Termine sowie der Ort
des Auswahlgesprächs mitgeteilt werden.
Nach
Abschluss des Gesprächs werden Sie je nach Befähigung und
Aufgeschlossenheit für den Masterstudiengang auf einer Skala von 1,0 bis
5,0 bewertet. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie
mindestens die Note 4,0 erreichen.
Die
Zulassungsbescheide werden voraussichtlich in der ersten Februarwoche
für das Sommersemester und in der ersten Augustwoche für das
Wintersemester per Post verschickt. Die Ablehnungsbescheide folgen in
der Regel ein bis zwei Wochen darauf. Bleiben Studienplätze unbesetzt,
ist eine nachträgliche Berücksichtigung für die Bewerber möglich, die an
den Auswahlgesprächen teilgenommen haben.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Ulm zugelassen werden,
erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen
Informationen zur Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen
aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen
Immatrikulationszeitraum.
Um
sich an der Technischen Hochschule Ulm einzuschreiben, müssen Sie uns
die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der
Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des
Studentenwerkbeitrages zusenden. Die Immatrikulation wird Ihnen dann mit
einem Schreiben bestätigt.
FAQ
Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Alle Antworten finden Sie in den FAQ zur Online-Bewerbung.