Aktuelle Informationen – auch in englischer Übersetzung - finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK).
Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für Internationale Studierende können Sie erst nach Erhalt eines Studienplatzes unter Verwendung des folgenden Auskunftsbogens (Deutsch/English) geltend machen. Für eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für ein Zweitstudium verwenden Sie bitte folgenden Auskunftsbogen. Beachten Sie: Ohne den Auskunftsbogen und die dort genannten Unterlagen kann eine Ausnahme nicht festgestellt werden.
Befreiungen von den Studiengebühren für Internationale Studierende bzw. für ein Zweitstudium, müssen VOR Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden (Deutsch/English). Befreiungen werden insbesondere für ein Urlaubs- oder Praxissemester erteilt.
Beachten Sie, dass Sie die Beiträge zu den Verwaltungskosten, der VS und für das Studierendenwerk trotzdem für jedes Semester zahlen müssen.