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Rückerstattung der Gebühren

Informationen zur Rückerstattung Ihrer bereits bezahlten Gebühren und Beiträge

Die Gebühren und Beiträge werden von verschiedenen Stellen erhoben. Hier finden Sie die Zusammensetzung der Gebühren und Beiträge.

Studiengebühren, der Verwaltungskostenbeitrag der THU und der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft (VS) werden bei Rücktritt vom Studienplatz oder Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn auf Antrag erstattet.

Für die Erstattung des Studierendenwerksbeitrages müssen Sie einen separaten Antrag stellen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studierendenwerks und verwenden Sie das entsprechende Formblatt auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages.

Achtung: Die Rückerstattung der einmaligen Servicegebühr und der Mahngebühren sind nicht möglich.

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