Neben den Studienkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (zinnslose Darlehen bis zum 31.12.2021)
wurde durch die Überbrückungshilfe des BMBF denjenigen Studierenden geholfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befanden. Die Überbrückungshilfe läuft planmäßig am 30.9. aus.
Auf der Webseite des Studierendenwerks Ulm finden
Sie neben Informationen zu Mensaöffnung und Wohnzeitverlängerung im
Studentenwohnheim auch Hinweise zu "Finanziellen Hilfen in
Corona-Zeiten".
Auch für das Sommersemester 2021 wurde die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 eingeschrieben sind, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit; um Härten durch die Corona-Pandemie abzufedern. Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich im Wesentlichen auf die Bezugsdauer von BAföG aus. Für Erstsemester (Sommersemester 2021) bedeutet dies, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein Semester verschiebt und die Förderungshöchstdauer sich um ein Semester erhöht. Für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nun ebenfalls um ein weiteres Semester, also um insgesamt drei Semester. Gleiches gilt auch für die Förderungshöchstdauer.
Konkrete Informationen erteilt das Studierendenwerk Ulm.